Mein verstorbener Mann war selbsständig und ging konkurs, ist aber entschuldet worden, jetzt will die RV von mir ca. . 5.000,- € haben, da noch schulden für die Beiteräge für die damaligen Mitarbeiter ausstehen. Deshalb will die RV meine Witwenrente um die Hälfte kürzen. Ich habe keinerlei Vermögen, nur mein Einkommen an Rente von 767,-€, meine Frage , wieviel Geld gilt gesetzlich zum Leben.
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