Ich bin im Mai 2012 zu Löwenzahn gewechselt. Da usn das Modell zu unsicher war und die Preisanpassungen zu unmöglich, haben ich zum Ablauf des ersten Bindungsjahres regulär gekündigt. Die Zahlung war Vorauskasse. Die Kündigung ist wirksam mit Verivox durchgeführt und der Neue Anbieter wird uns zum 1.5.2013 beliefern. Nun hat Löwenzahn Insolvenz angemeldet und liefert seit heute 19.4. nicht mehr. Es verbleiben also 11 Tage die ich in die Grundversorgung komme.
Meine Fragen:
1. Sollte ich von dem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen (siehe Verbraucherzentrale rlp).
2. **Wenn wir eine Nachzahlung zu leisten haben (wg. EEG Umlage etc.) müssen wir diese zahlen, oder können wir die Forderungen aus:
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- a) nicht geleisteten Lieferungen (diese 10 Tage) und
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- b) den enstandenen Mehrkosten durch die Grundversorgung **aufrechnen**? Wie verhält es sich mit Bonus bzw. Frei-kW in diesem Zusammenhang?**
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3.
Macht es Sinn bereits heute zum neuen Anbieter zu wechseln und ist dies rechtlich überhaupt möglich?
Besondern interessiert mich Frage 2 und dann Frage 1).
Wir sind auch Gaskunde bei Löwenzahn. Hier erfolgt der Wechsel zu einem anderen Gasanbieter regulär am 11.5.2013. Die Gaslieferungen sind noch nicht eingestellt. Wie sollte ich mich am besten verhalten
- a) in Bezug auf eine Sonderkündigung wg. Insolvenz von Löwenzahn (oder späterer Nichtlieferung) und
- b) sind hier die Kosten aus nicht geleisteten Lieferungen von Löwenzahn Strom aufzurechnen?
Besten Dank für die Hilfe!
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