Mein ehemaliger Vermieter hat einen Räumungstitel erwirkt und anschließend eine Pfändungs und Überweisungsbeschluss von 9600 Eur. Jetzt werden monnatlich 460 Euro vom Gehalt einbehalten. Bei der Räumung machte der Vermieter von seinem Vermieterpfandrecht Gebrauch und nahm ein hochwertiges Blockbohlenhaus im Wert von 15.000 Eur in seinen Besitz.Dieses wurde in dem Pfändungs u. Überweisungsbeschluss nicht als erfolgte Leistung aufgeführt. Jetzt habe ich nachweislich erfahren, dass der ehemalige Vermieter dass Gartenhaus dem neuen zum Gebrauch überlassen hat oder evtl. auch verkauft hat. Wie ist die Verwertung einzustufen? Hat der Vermieter rechtswidrig gehandelt, da er zum Beispiel das Gartenhaus nicht öffentlich versteigert hat? Welche rechtlichen Ersatzansprüche habe ich. (Anzeige wegen Vollstreckungsbetrug und Ersatzansprüche ?
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